Ablauf & Kosten –
Ihr Weg zur Therapie im Gesundheitswerk

Sie möchten wissen, wie eine Behandlung bei uns abläuft, was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten und welche Kosten auf Sie zukommen? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu Ersttermin, Verordnung, Kostenübernahme durch die Krankenkasse und zu unseren Regeln bei der Terminabsage – transparent und verständlich zusammengefasst.

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Behandlung im Gesundheitswerk – Ablauf und Kosten der Therapie

Beim ersten Termin

Bitte nehmen Sie beim ersten Termin Ihre Verordnung zur Physiotherapie und etwaige Befunde mit. Nach einer ausführlichen Anamnese und funktionellen Untersuchung – diese erfolgt in Unterwäsche – können wir uns ein genaues Bild über die möglichen Ursachen Ihrer Symptome machen.

Während der ersten Behandlung nehmen wir uns bewusst Zeit, um Ihre Beschwerdegeschichte, bisherige Behandlungen, Ihren Alltag und Ihre Belastungen kennenzulernen. Erst aus diesem Gesamtbild entsteht ein Behandlungsplan, der wirklich zu Ihnen passt.

Am Ende der ersten Einheit besprechen wir mit Ihnen die Befunde, das therapeutische Vorgehen, die voraussichtliche Anzahl der Einheiten sowie erste Übungen für zu Hause.

Rezeption im Gesundheitswerk – Empfang beim ersten Termin

Anamnese

Im Gespräch erfassen wir, seit wann die Beschwerden bestehen, wie sie sich verhalten, welche Bewegungen oder Belastungen sie beeinflussen und welche Vorerkrankungen, Operationen oder Medikamente eine Rolle spielen könnten. Auch Ihre persönlichen Ziele – schmerzfrei arbeiten, wieder Sport treiben, den Alltag ohne Einschränkung bewältigen – sind Teil dieses Gesprächs.

Funktionelle Untersuchung

Die körperliche Untersuchung erfolgt in Unterwäsche, damit Haltung, Bewegungsmuster, Gelenkfunktion und muskuläre Verhältnisse beurteilt werden können. Wir testen Beweglichkeit, Kraft, Stabilität und Schmerzverhalten und untersuchen dabei auch angrenzende Körperregionen, da Beschwerden häufig nicht dort entstehen, wo sie zu spüren sind.

Befundbesprechung und Behandlungsplan

Sie erfahren verständlich, was wir gefunden haben und was die Befunde für Sie bedeuten. Gemeinsam legen wir fest, welche Therapieformen zum Einsatz kommen, in welchem Abstand die Termine stattfinden und wie Sie selbst zum Behandlungserfolg beitragen können.

Kleidung

Bequeme, bewegungsfreundliche Kleidung ist ideal. Für die Untersuchung genügt Unterwäsche; alternativ können Sie gerne Sportbekleidung wie kurze Hose und Top mitbringen, wenn Sie sich damit wohler fühlen.

Was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten

Damit wir die erste Einheit optimal für Sie nutzen können, hilft uns eine gute Vorbereitung. Diese Unterlagen sollten Sie idealerweise dabeihaben:

Verordnung zur Physiotherapie

Ausgestellt von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt. Sie ist die Grundlage für den Kassenzuschuss.

Befunde und Bildgebung

Röntgen-, MRT- oder CT-Befunde, Operationsberichte, Laborbefunde oder Arztbriefe – auch ältere Unterlagen können hilfreich sein.

Hilfsmittel

Einlagen, Bandagen, Schienen, Orthesen oder Ihre gewohnten Sportschuhe, wenn diese für Ihre Beschwerden eine Rolle spielen.

Ihre Fragen

Notieren Sie sich vorab, was Sie wissen möchten. So geht im Gespräch nichts unter und wir können gezielt darauf eingehen.

Ablauf Ihrer Behandlung Schritt für Schritt

1

Terminvereinbarung

Sie buchen Ihren Termin bequem online, telefonisch oder per E-Mail. Bei akuten Beschwerden bemühen wir uns um eine kurzfristige Lösung.

2

Anamnese

Ausführliches Gespräch über Beschwerden, Vorgeschichte, Befunde, Alltag und Ihre persönlichen Therapieziele.

3

Funktionelle Untersuchung

Beurteilung von Haltung, Beweglichkeit, Kraft, Stabilität und Schmerzverhalten – in Unterwäsche oder Sportbekleidung.

4

Befundbesprechung

Wir erklären verständlich, was wir gefunden haben, und legen gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen fest.

5

Therapiephase

Behandlung in regelmäßigen Einheiten – Physiotherapie, Osteopathie und aktive Übungen, ergänzt durch ein Heimprogramm.

6

Verlaufskontrolle & Abschluss

Regelmäßige Überprüfung des Fortschritts, Anpassung des Plans und Beratung zur langfristigen Stabilisierung nach Therapieende.

Behandlungsraum im Gesundheitswerk – Ablauf der Therapie

Kostenübernahme bei Physiotherapie und Osteopathie

Mit einer Verordnung zur Physiotherapie übernehmen die Krankenkassen momentan (Stand August 2026) durchschnittlich 50–60 € pro 45 min Physiotherapie. Für eine genaue Tarifinformation fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach. Eine chefärztliche Bewilligung ist nicht mehr notwendig.

Die Behandlung wird bei uns als Wahltherapeut:innen-Leistung erbracht: Sie bezahlen die Einheit zunächst direkt und reichen die Honorarnote gemeinsam mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse erstattet Ihnen anschließend den vorgesehenen Anteil.

Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Versicherungsträger und der verordneten Leistung ab. Zusatzversicherungen übernehmen häufig einen weiteren Teil oder sogar die Differenz – ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung schafft hier rasch Klarheit.

Beratung zu Kosten und Kostenübernahme im Gesundheitswerk

Osteopathie im Rahmen der Physiotherapie

Osteopathie zählt zu einer Fortbildung innerhalb der Physiotherapie und kann daher im Rahmen der Physiotherapie – und mit einer Verordnung zur Physiotherapie – angewendet werden. Das bedeutet: Auch osteopathische Techniken sind über die reguläre Physiotherapie-Verordnung abrechenbar, sofern sie von entsprechend ausgebildeten Physiotherapeut:innen durchgeführt werden.

Ohne Verordnung

Sie können auch ohne Verordnung zu uns kommen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst; eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist dann nicht möglich. Private Zusatzversicherungen erstatten je nach Tarif dennoch häufig einen Teil der Kosten.

Kosten und Abrechnung im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt, wie sich Verordnung, Abrechnung und Kostenerstattung zueinander verhalten. Die konkreten Beträge erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse und selbstverständlich auch bei uns.

SituationWas Sie brauchenAbrechnung
Physiotherapie oder Osteopathie mit VerordnungVerordnung zur Physiotherapie von Arzt oder ÄrztinSie bezahlen die Einheit, reichen die Honorarnote mit Verordnung bei der Kasse ein und erhalten den jeweiligen Betrag direkt von der Krankenkasse rückerstattet.
Behandlung ohne VerordnungKeine Unterlagen nötig – Sie können direkt einen Termin buchenSelbstzahlung; Erstattung nur über eine private Zusatzversicherung möglich
Chefärztliche BewilligungNicht mehr erforderlichEntfällt – die Verordnung reicht aus
Private ZusatzversicherungHonorarnote und gegebenenfalls VerordnungJe nach Tarif zusätzliche oder vollständige Erstattung der Differenz
Terminabsage später als 24 StundenDie reservierte Einheit muss in Rechnung gestellt werden

Bitte beachten Sie: Die Erstattungsbeträge werden von den Krankenkassen festgelegt und können sich ändern. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versicherungsträger.

So kommen Sie zu Ihrer Verordnung

Die Verordnung zur Physiotherapie ist die Grundlage für den Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse. Der Weg dorthin ist unkompliziert:

  • Termin bei Arzt oder Ärztin: Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Fachärztin bzw. ein Facharzt – etwa aus Orthopädie, Neurologie oder Unfallchirurgie – kann eine Verordnung ausstellen.
  • Beschwerden schildern: Beschreiben Sie möglichst konkret, welche Beschwerden Sie haben, seit wann sie bestehen und welche Bewegungen eingeschränkt sind.
  • Verordnung erhalten: Auf der Verordnung sind Diagnose, Anzahl und Art der Einheiten vermerkt. Eine chefärztliche Bewilligung ist nicht mehr notwendig.
  • Gültigkeit beachten: Verordnungen haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Beginnen Sie die Therapie daher zeitnah nach der Ausstellung.
  • Verordnung mitbringen: Bringen Sie das Original zum ersten Termin mit – wir benötigen es für die Dokumentation und für Ihre Honorarnote.
  • Folgeverordnung: Reichen die verordneten Einheiten nicht aus, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine weitere Verordnung ausstellen. Wir unterstützen Sie mit einem Kurzbericht, wenn dieser gewünscht ist.

Falls Sie unsicher sind, welche Verordnung für Ihre Beschwerden die richtige ist: Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne, bevor Sie zum Arzttermin gehen.

Beratung zur Verordnung für Physiotherapie im Gesundheitswerk

Terminabsage

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte möglichst frühzeitig Bescheid. So können wir Patient:innen mit akuten Beschwerden auch kurzfristig eine Behandlung ermöglichen. Termine, die später als 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, müssen wir in Rechnung stellen.

Das Wichtigste zur Absage auf einen Blick

  • Mehr als 24 Stunden vorher: Die Absage ist kostenfrei – telefonisch, per E-Mail oder über die Onlinebuchung.
  • Weniger als 24 Stunden vorher: Die reservierte Einheit muss in Rechnung gestellt werden, da der Termin nicht mehr neu vergeben werden kann.
  • Nicht wahrgenommene Termine: Werden ebenfalls verrechnet, da die Zeit exklusiv für Sie reserviert war.
  • Warum wir das so handhaben: Jede Einheit ist ein fix reservierter Zeitraum. Frühzeitige Absagen ermöglichen es uns, akut Betroffenen kurzfristig zu helfen.

Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch unter 0676 437 47 17 oder per E-Mail an info@gesundheitswerk.at.

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Jetzt Termin vereinbaren – wir beraten Sie gerne

Sie haben Fragen zu Ablauf, Verordnung oder Kosten? Melden Sie sich bei uns oder buchen Sie Ihren Termin direkt online. Unser Team nimmt sich Zeit für Sie.

Telefon: 0676 437 47 17| E-Mail: info@gesundheitswerk.at

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Ihre Verordnung zur Physiotherapie sowie etwaige Befunde.

Warum erfolgt die Untersuchung in Unterwäsche?

Nur so lassen sich Haltung, Bewegungsmuster und muskuläre Verhältnisse zuverlässig beurteilen. Wenn Sie sich wohler fühlen, bringen Sie gerne Sportbekleidung wie kurze Hose und Top mit.

Wie viel übernimmt die Krankenkasse?

Mit Verordnung zur Physiotherapie übernehmen die Krankenkassen im Moment (Stand August 2026) durchschnittlich 50–60 € der Behandlungskosten. Für genaue Tarifinformationen fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Brauche ich eine chefärztliche Bewilligung?

Nein. Eine chefärztliche Bewilligung ist nicht mehr notwendig. Die ärztliche Verordnung zur Physiotherapie genügt.

Wird Osteopathie von der Krankenkasse bezuschusst?

Osteopathie zählt zu einer Fortbildung innerhalb der Physiotherapie und kann daher im Rahmen der Physiotherapie und mit einer Verordnung zur Physiotherapie angewendet und abgerechnet werden.

Kann ich auch ohne Verordnung kommen?

Ja. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst; eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist ohne Verordnung nicht möglich. Private Zusatzversicherungen erstatten je nach Tarif dennoch oft einen Teil.

Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?

Der Ersttermin sowie alle folgenden Termine dauern 45 min – im Bedarfsfall können wir das natürlich auf Ihre Situation abstimmen.

Bis wann kann ich einen Termin kostenfrei absagen?

Bis spätestens 24 Stunden vor Beginn. Termine, die später abgesagt werden, müssen wir in Rechnung stellen, da die Zeit exklusiv für Sie reserviert war.

Wie sage ich einen Termin ab?

Am schnellsten telefonisch unter 0676 437 47 17, alternativ per E-Mail an info@gesundheitswerk.at oder über die Onlinebuchung.

Wie viele Einheiten brauche ich?

Das hängt von Ihren Beschwerden, deren Dauer und Ihren Zielen ab. Nach der ersten Untersuchung geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung und passen den Plan im Verlauf laufend an.

Bekomme ich Übungen für zu Hause?

Ja. Ein individuell abgestimmtes Heimprogramm ist fester Bestandteil unserer Therapie und trägt wesentlich zum langfristigen Erfolg bei.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Bei akuten Beschwerden bemühen wir uns um eine kurzfristige Lösung. Rufen Sie uns am besten an oder prüfen Sie die freien Zeiten direkt in der Onlinebuchung.

  • Im Gesundheitswerk arbeiten sechs OsteopathInnen.
    Sie sind auf die Behandlung von akuten Beschwerden spezialisiert.

    Wir finden einen Termin für Sie:
    01 470 19 74