Sie sind auf die Behandlung von akuten Beschwerden spezialisiert.
Wir finden einen Termin für Sie:
01 470 19 74
Sie möchten wissen, wie eine Behandlung bei uns abläuft, was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten und welche Kosten auf Sie zukommen? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu Ersttermin, Verordnung, Kostenübernahme durch die Krankenkasse und zu unseren Regeln bei der Terminabsage – transparent und verständlich zusammengefasst.
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Bitte nehmen Sie beim ersten Termin Ihre Verordnung zur Physiotherapie und etwaige Befunde mit. Nach einer ausführlichen Anamnese und funktionellen Untersuchung – diese erfolgt in Unterwäsche – können wir uns ein genaues Bild über die möglichen Ursachen Ihrer Symptome machen.
Während der ersten Behandlung nehmen wir uns bewusst Zeit, um Ihre Beschwerdegeschichte, bisherige Behandlungen, Ihren Alltag und Ihre Belastungen kennenzulernen. Erst aus diesem Gesamtbild entsteht ein Behandlungsplan, der wirklich zu Ihnen passt.
Am Ende der ersten Einheit besprechen wir mit Ihnen die Befunde, das therapeutische Vorgehen, die voraussichtliche Anzahl der Einheiten sowie erste Übungen für zu Hause.
Im Gespräch erfassen wir, seit wann die Beschwerden bestehen, wie sie sich verhalten, welche Bewegungen oder Belastungen sie beeinflussen und welche Vorerkrankungen, Operationen oder Medikamente eine Rolle spielen könnten. Auch Ihre persönlichen Ziele – schmerzfrei arbeiten, wieder Sport treiben, den Alltag ohne Einschränkung bewältigen – sind Teil dieses Gesprächs.
Die körperliche Untersuchung erfolgt in Unterwäsche, damit Haltung, Bewegungsmuster, Gelenkfunktion und muskuläre Verhältnisse beurteilt werden können. Wir testen Beweglichkeit, Kraft, Stabilität und Schmerzverhalten und untersuchen dabei auch angrenzende Körperregionen, da Beschwerden häufig nicht dort entstehen, wo sie zu spüren sind.
Sie erfahren verständlich, was wir gefunden haben und was die Befunde für Sie bedeuten. Gemeinsam legen wir fest, welche Therapieformen zum Einsatz kommen, in welchem Abstand die Termine stattfinden und wie Sie selbst zum Behandlungserfolg beitragen können.
Bequeme, bewegungsfreundliche Kleidung ist ideal. Für die Untersuchung genügt Unterwäsche; alternativ können Sie gerne Sportbekleidung wie kurze Hose und Top mitbringen, wenn Sie sich damit wohler fühlen.
Damit wir die erste Einheit optimal für Sie nutzen können, hilft uns eine gute Vorbereitung. Diese Unterlagen sollten Sie idealerweise dabeihaben:
Ausgestellt von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt. Sie ist die Grundlage für den Kassenzuschuss.
Röntgen-, MRT- oder CT-Befunde, Operationsberichte, Laborbefunde oder Arztbriefe – auch ältere Unterlagen können hilfreich sein.
Einlagen, Bandagen, Schienen, Orthesen oder Ihre gewohnten Sportschuhe, wenn diese für Ihre Beschwerden eine Rolle spielen.
Notieren Sie sich vorab, was Sie wissen möchten. So geht im Gespräch nichts unter und wir können gezielt darauf eingehen.
Sie buchen Ihren Termin bequem online, telefonisch oder per E-Mail. Bei akuten Beschwerden bemühen wir uns um eine kurzfristige Lösung.
Ausführliches Gespräch über Beschwerden, Vorgeschichte, Befunde, Alltag und Ihre persönlichen Therapieziele.
Beurteilung von Haltung, Beweglichkeit, Kraft, Stabilität und Schmerzverhalten – in Unterwäsche oder Sportbekleidung.
Wir erklären verständlich, was wir gefunden haben, und legen gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen fest.
Behandlung in regelmäßigen Einheiten – Physiotherapie, Osteopathie und aktive Übungen, ergänzt durch ein Heimprogramm.
Regelmäßige Überprüfung des Fortschritts, Anpassung des Plans und Beratung zur langfristigen Stabilisierung nach Therapieende.
Mit einer Verordnung zur Physiotherapie übernehmen die Krankenkassen momentan (Stand August 2026) durchschnittlich 50–60 € pro 45 min Physiotherapie. Für eine genaue Tarifinformation fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach. Eine chefärztliche Bewilligung ist nicht mehr notwendig.
Die Behandlung wird bei uns als Wahltherapeut:innen-Leistung erbracht: Sie bezahlen die Einheit zunächst direkt und reichen die Honorarnote gemeinsam mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse erstattet Ihnen anschließend den vorgesehenen Anteil.
Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Versicherungsträger und der verordneten Leistung ab. Zusatzversicherungen übernehmen häufig einen weiteren Teil oder sogar die Differenz – ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung schafft hier rasch Klarheit.
Osteopathie zählt zu einer Fortbildung innerhalb der Physiotherapie und kann daher im Rahmen der Physiotherapie – und mit einer Verordnung zur Physiotherapie – angewendet werden. Das bedeutet: Auch osteopathische Techniken sind über die reguläre Physiotherapie-Verordnung abrechenbar, sofern sie von entsprechend ausgebildeten Physiotherapeut:innen durchgeführt werden.
Sie können auch ohne Verordnung zu uns kommen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst; eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist dann nicht möglich. Private Zusatzversicherungen erstatten je nach Tarif dennoch häufig einen Teil der Kosten.
Die folgende Übersicht zeigt, wie sich Verordnung, Abrechnung und Kostenerstattung zueinander verhalten. Die konkreten Beträge erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse und selbstverständlich auch bei uns.
| Situation | Was Sie brauchen | Abrechnung |
|---|---|---|
| Physiotherapie oder Osteopathie mit Verordnung | Verordnung zur Physiotherapie von Arzt oder Ärztin | Sie bezahlen die Einheit, reichen die Honorarnote mit Verordnung bei der Kasse ein und erhalten den jeweiligen Betrag direkt von der Krankenkasse rückerstattet. |
| Behandlung ohne Verordnung | Keine Unterlagen nötig – Sie können direkt einen Termin buchen | Selbstzahlung; Erstattung nur über eine private Zusatzversicherung möglich |
| Chefärztliche Bewilligung | Nicht mehr erforderlich | Entfällt – die Verordnung reicht aus |
| Private Zusatzversicherung | Honorarnote und gegebenenfalls Verordnung | Je nach Tarif zusätzliche oder vollständige Erstattung der Differenz |
| Terminabsage später als 24 Stunden | – | Die reservierte Einheit muss in Rechnung gestellt werden |
Bitte beachten Sie: Die Erstattungsbeträge werden von den Krankenkassen festgelegt und können sich ändern. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versicherungsträger.
Die Verordnung zur Physiotherapie ist die Grundlage für den Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse. Der Weg dorthin ist unkompliziert:
Falls Sie unsicher sind, welche Verordnung für Ihre Beschwerden die richtige ist: Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne, bevor Sie zum Arzttermin gehen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte möglichst frühzeitig Bescheid. So können wir Patient:innen mit akuten Beschwerden auch kurzfristig eine Behandlung ermöglichen. Termine, die später als 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, müssen wir in Rechnung stellen.
Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch unter 0676 437 47 17 oder per E-Mail an info@gesundheitswerk.at.
Sie haben Fragen zu Ablauf, Verordnung oder Kosten? Melden Sie sich bei uns oder buchen Sie Ihren Termin direkt online. Unser Team nimmt sich Zeit für Sie.
Telefon: 0676 437 47 17| E-Mail: info@gesundheitswerk.at
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Ihre Verordnung zur Physiotherapie sowie etwaige Befunde.
Nur so lassen sich Haltung, Bewegungsmuster und muskuläre Verhältnisse zuverlässig beurteilen. Wenn Sie sich wohler fühlen, bringen Sie gerne Sportbekleidung wie kurze Hose und Top mit.
Mit Verordnung zur Physiotherapie übernehmen die Krankenkassen im Moment (Stand August 2026) durchschnittlich 50–60 € der Behandlungskosten. Für genaue Tarifinformationen fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Nein. Eine chefärztliche Bewilligung ist nicht mehr notwendig. Die ärztliche Verordnung zur Physiotherapie genügt.
Osteopathie zählt zu einer Fortbildung innerhalb der Physiotherapie und kann daher im Rahmen der Physiotherapie und mit einer Verordnung zur Physiotherapie angewendet und abgerechnet werden.
Ja. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst; eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist ohne Verordnung nicht möglich. Private Zusatzversicherungen erstatten je nach Tarif dennoch oft einen Teil.
Der Ersttermin sowie alle folgenden Termine dauern 45 min – im Bedarfsfall können wir das natürlich auf Ihre Situation abstimmen.
Bis spätestens 24 Stunden vor Beginn. Termine, die später abgesagt werden, müssen wir in Rechnung stellen, da die Zeit exklusiv für Sie reserviert war.
Am schnellsten telefonisch unter 0676 437 47 17, alternativ per E-Mail an info@gesundheitswerk.at oder über die Onlinebuchung.
Das hängt von Ihren Beschwerden, deren Dauer und Ihren Zielen ab. Nach der ersten Untersuchung geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung und passen den Plan im Verlauf laufend an.
Ja. Ein individuell abgestimmtes Heimprogramm ist fester Bestandteil unserer Therapie und trägt wesentlich zum langfristigen Erfolg bei.
Bei akuten Beschwerden bemühen wir uns um eine kurzfristige Lösung. Rufen Sie uns am besten an oder prüfen Sie die freien Zeiten direkt in der Onlinebuchung.
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